Inklusion

Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet – mit der Umsetzung von Inklusion stehen wir aber noch am Anfang eines langen Prozesses.

Inklusion bedeutet mehr, als alle behinderten Schülerinnen und Schüler in Regelschulen gemeinsam mit Nichtbehinderten zu beschulen, denn neben meist recht gut gelingender sozialer Teilhabe fehlt es oftmals an räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattungen, um den behinderungsspezifischen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Hier sind der Schulträger und die Senatsverwaltung für Bildung gefordert, in der wachsenden Stadt den Schulen Räume, Personal und Sachmittel an die Hand zu geben, damit Inklusion nicht zur Illusion wird.

Wir sehen uns auf einem langen Weg und sprechen im Folgenden daher von unseren gelingenden integrativen und inklusiven Voraussetzungen. In der Integrierten Sekundarschule steht die individuelle Lern- und Leistungsforderung und -förderung innerhalb einer heterogenen Gemeinschaft im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit.

Rückblick

Seit 1996 werden bei uns Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert. Dies führte dazu, dass sich die Arbeit im Team durchsetzte und sich seit vielen Jahren in allen Klassen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen befinden. Alle Lehrkräfte arbeiten im Team und sind „integrationserfahren“.

Integriert wurden bisher Schülerinnen und Schüler mit folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfen: Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, körperlich und motorische Entwicklung und Autismus.

Diese Integration kam nicht nur den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf zugute – wir haben auch beobachtet, dass sie sich positiv auf die Entwicklung der sozialen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler auswirkte.

Seit 2010 werden Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Autismus in Klassen mit reduzierter Frequenz (20 Schülerinnen und Schüler – pro Jahrgang eine Klasse) integrativ beschult.

Durch die positiven Erfahrungen bestärkt, hat das Kollegium im Schuljahr 2014/2015 beschlossen, Schwerpunktschule für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrums-Störungen zu werden.

Organisatorische Bedingungen

Innere Differenzierung in den Klassenstufen 7 und 8

In den Klassenstufen 7 und 8 bleibt die Klassengemeinschaft in fast allen Unterrichtsstunden erhalten, in Englisch und Mathematik wird während des gemeinsamen Unterrichts in G- und E-Niveaustufen binnendifferenziert unterrichtet.

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderstatus „Lernen“ werden dabei dem G-Niveau zugeordnet, erhalten aber zusätzlich noch Unterstützung entsprechend ihrem Leistungsniveau.

Durch den Erhalt der Klassengemeinschaft können die soziale Integration und die Identifikation gut gelingen

40 Minuten-Modell: Jede Unterrichtsstunde hat nur 40 Minuten

Durch das 40 Minuten Modell können die Lehrkräfte ihre erhöhte Stundenanzahl zum Teil in die Doppelsteckung einbringen und den Schülerinnen und Schülern im Unterricht so besser gerecht werden. Darüber hinaus gibt es ein attraktives AG-Angebot, aus dem unsere Schülerinnen und Schüler wählen können. Einige dieser AGs dienen der gezielten Förderung z.B. bei Leistungsrückständen oder zur Vorbereitung auf Prüfungen.

Zwei-Klassenlehrer Prinzip

Die Klassenlehrkraft und der/die Stellvertreter/in unterrichten möglichst viele Stunden in der eigenen Klasse. Häufig gelingt es auch, dass ein/e Klassenlehrer/in anwesend ist, wenn ein Fachlehrer unterrichtet. Dadurch wird den Schülerinnen und Schülern eine große Sicherheit und Stabilität ermöglicht.

DAZ-Unterricht

Im Rahmen des DAZ Unterrichts wird durch die gezielte pädagogische Doppelsteckung eine intensive Deutschförderung ermöglicht.

Personelle Bedingungen

  • Sonderpädagoginnen sind fester Bestandteil des Lehrerkollegiums und unterstützen vor allem die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedürfnissen und festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Es findet ein ständiger Austausch mit allen Lehrkräften statt. Die Integration der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Lerngruppen wird beratend begleitet.
  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützen das soziale Klima in den Klassen durch gezielte Trainingswochen zum sozialen Lernen und durch das Angebot von Klassenräten. Bei Konflikten und individuellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit zu Einzelgesprächen. Gleichzeitig unterbreiten sie Angebote während des Mittagsbands und im Nachmittagsbereich.
  • Viele Lehrkräfte haben das Zertifikat für die Zusatzausbildung in Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik (ETEP) nach M.Wood absolviert. Dadurch sind sie in der Lage, eine Diagnostik bezüglich der Entwicklungsstufen durchzuführen und gezielt auf Auffälligkeiten im Verhalten der Schülerinnen und Schüler einzugehen und diese langfristig zu korrigieren.
  • An der Fachkonferenz Integration / Inklusion nehmen fast alle Lehrkräfte teil, um so über alle aktuellen Veränderungen bezogen auf sonderpädagogische Fragestellungen informiert zu werden.
  • Eine hohe Anzahl der Lehrkräfte nimmt an der zweijährigen schulinternen Fortbildung zum Thema „Inklusion“ teil. (Beginn Im Schuljahr 2014/2015). Außerdem nahmen und nehmen mehrere Lehrkräfte seit einigen Jahren regelmäßig am „Fachtag Autismus“ in Fürstenwalde teil.
  • Eine externe Supervisorin unterstützt das Kollegium durch ein Angebot der kollegialen Fallberatung.
  • Zu einem regelmäßig stattfindenden „Jour Fixe“ in Kooperation mit einer Vertreterin des Jugendamtes, einem Schulpsychologen, einer Sonderpädagogin, einer/einem Schulsozialarbeiter und der Schulleiterin können Lehrkräfte Einzelfälle anmelden, um mit dem multiprofessionellen Team gemeinsam zu überlegen, welche Maßnahmen und weiteren Schritte unsere Schülerinnen und Schülern mit besonderen Problemlagen unterstützen können.

Pädagogische Hintergründe / Überlegungen / Grundhaltungen

  • Orientierung an dem Schulgesetz
  • Regelmäßig werden für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Förderpläne geschrieben, um immer neue Förderziele und die dafür nötigen Fördermaßnahmen festzuhalten.
  • Für alle zielgleich zu unterrichtenden Integrationsschülerinnen und –schüler werden die Nachteilsausgleiche formuliert, damit sie mit ihren individuellen Beeinträchtigungen gleiche Chancen auf ein erfolgreiches Lernen haben.

Lernklima: soziales Lernen als eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen

Dies gilt im besonderen Maße für lernschwache Schülerinnen und Schüler und mit Entwicklungsverzögerungen im emotionalen und sozialen Bereich, aber auch lernstarke Schülerinnen und Schüler zeigen manchmal Verhaltensauffälligkeiten, die durch die bestehenden Bedingungen und den geschulten Blick der Pädagogen und das soziale Lernklima besser aufgefangen werden können. An dieser Stelle kann nicht nur von Integration sondern auch von einer Inklusion gesprochen werden.

Alle Schülerinnen und Schüler profitieren von dem sozialen Lernklima!

Die Heterogenität unserer Schülerschaft erfordert die Berücksichtigung aller individuellen Lernvoraussetzungen.

Integration von autistischen Schülerinnen und Schülern

Seit 2010 werden Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Autismus“ – pro Jahrgang in einer Klasse – integriert. Diese Klassen haben eine abgesenkte Frequenz von 20 Schülerinnen und Schülern, wobei im gemeinsamen Unterricht auch Schülerinnen und Schüler mit anderen Förderbedarfen unterrichtet werden.

Besonders in diesen Lerngruppen wird darauf geachtet, dass immer eine(r) der beiden Klassenlehrkräfte im Fachunterricht dabei ist, um die feste Bezugsperson für die autistischen Schülerinnen und Schüler zu sichern. Und wenn es dann zur äußeren Differenzierung in Englisch und Mathematik ab der Klassenstufe 9 kommt, wird für sie entsprechend ihrem Entwicklungsstand ein passender Kurs gewählt.

Die Pausensituationen werden für die Schülerinnen und Schüler mit Autismus individuell geregelt.

Seit dem Schuljahr 2015/16 gibt es eine jahrgangsübergreifende (Klassenstufe 7-10) temporäre Lerngruppe für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrums-Störung, denen es (noch) nicht gelingt, in der Großgruppe erfolgreich lernen zu können. Über die Aufnahme in die temporäre Lerngruppe entscheidet die Klassenkonferenz. Durch intensive Förderung in der Kleingruppe und einen individuellen Lernplan, der auch gezielte Förderung ihrer sozialen Kompetenzen enthalten wird, werden diese Schülerinnen und Schüler zu Lernerfolgen geführt  mit dem Ziel, wieder oder erstmals in eine Großgruppe mit normaler Klassenstärke (re-) integriert zu werden.

Die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrums-Störungen stellt uns vor besondere Herausforderungen, denen wir seit 2012 mit dem „Handlungsfeld I Inklusion“ begegnen. Das bedeutet, dass regelmäßig Berufswegekonferenzen in Zusammenarbeit mit der Reha-Agentur und zuständigen Inklusionsbeauftragen des Senats mit Schülern, Eltern und Lehrkräften  in der Schule stattfinden. Erfolgreiche Praktika und der Übergang in die Berufswelt werden so erleichtert.